Informationen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Aktuelle Neuerungen und Erleichterungen durch die bundeseinheitliche Einrichtungsverordnung Stand 24.11.2021 gültig ab dem 24.11.2021:

  1. Es werden ALLE Personen (Mieter, Besucher, Dienstleister, Mitarbeiter) aufgefordert: in den öffentlichen Bereichen wie Fluren, Aufzügen etc. und allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Sportraum, Geburtstagszimmer etc. bis zu ihrem Platz eine FFP2 Maske zu tragen.
  2. Das Restaurant darf vorerst nur mit Reservierung genutzt werden. Hier gilt die G2-Regel: mit einem Nachweis über die durchgeführte COVID19-Impfung oder einem Nachweis über die Genesung nach einer COVID19-Erkrankung.
  3. Bitte verwenden Sie als Besucher beim Betreten und Verlassen den Haupteingang um sich dort in die Liste einzutragen, Fieber zu messen, auf COVID19 getestet zu werden und Ihre Hände zu desinfizieren. Laut der neuen Verordnung müssen sich auch geimpfte und genesene Besucher beim Betreten der Einrichtung testen lassen oder einen negativen Testnachweis mitbringen, hier reicht der Impf- und Genesenen Nachweis nicht mehr aus – der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen, ein Antigenschnelltest höchstens 24 Stunden.
  4. Mieter mit einem Pflegegrad können als Tagespflegegast Ihre Mahlzeiten in der Tagespflege einnehmen. Mieter ohne Pflegegrad können Ihre Mahlzeiten in Ihrem Apartment einnehmen oder auf der dritten Etage im Geburtstagszimmer unter Einhaltung der Hygienerichtlinien.
  5. Besuche im Seniorenzentrum sind wie folgt geregelt: Die Anzahl der Besucher pro Bewohner ist nicht limitiert. Wir bitten Sie hier jedoch das Ganze in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Die Besuchszeiten bleiben vorerst unberührt, da wir die Möglichkeit einer Testung garantieren müssen. Die Besuchszeiten sind Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Und am Wochenende in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr möglich. Aktivitäten wie Spaziergänge außerhalb unseres Seniorenzentrums sind nach Terminvereinbarungen zu jederzeit möglich. Ein Besuch ohne Schnelltest von offizieller Stelle (Vororttest oder Testzentrum nicht älter als 24 Stunden) kann leider nicht stattfinden.
  6. Das Betreten der Räumlichkeiten der Tagespflege ist ausschließlich Tagespflegegästen an den gebuchten Tagen erlaubt. Ein „Durchwandern“ der Tagespflege von Besuchern ist untersagt.
  7. Bitte verwenden Sie zum Abwurf benutzter Taschentüchern die Abwurfbehälter an den Ausgängen und desinfizieren sich beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten die Hände.
 

Bleiben Sie Alle gesund!!

Ihre Sabine Ammon
Geschäftsführerin